Themenhighlight
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin verbietet neue Leerverkäufe für die Wirecard-Aktie. Jochen Stanzl: "Die BaFin hat richtig entschieden, Wirecard zu schützen. Ein zu stark fallender Kurs kann für ein Unternehmen bedrohlich werden. Das wäre dann besonders tragisch, wenn der Auslöser dafür nicht Entwicklungen innerhalb des Unternehmens sind, sondern es sich um einen gezielten Angriff von Hedgefonds handelt. In den USA gibt es längst eine so genannte "Uptick"-Regel für Leerverkäufe. Aktien, die zu stark an einem Tag fallen, können nur bei steigenden Kursen leerverkauft werden. Das verhindert keine fallenden Kurse, es wird ihnen jedoch die Stärke genommen und der Nutzen für die Verkäufer verringert. Diese Regeln sollte man in Deutschland ebenfalls einführen!" Was bedeutet das charttechnisch für die Wirecard-Aktie?
Besprochene Wertpapiere:
WKN | Bezeichnung | |
---|---|---|
846900 | DAX Performance-Index | |
747206 | WIRECARD AG |